Artikel 2
Die Zone für die tschechischen Bediensteten umfaßt:
- Eine rechteckige Fläche im Ausmaß von 252 m2. Die Längsseite dieser Fläche verläuft entlang der gemeinsamen Staatsgrenze und hat, gemessen von Grenzhauptstein V/36, in nordöstlicher Richtung eine Länge von 14 m und in südwestlicher Richtung eine Länge von 4 m. Die Breite dieser Fläche beträgt 14 m.
- Auf dieser Fläche sind der den tschechischen Bediensteten zur alleinigen Benützung vorbehaltenen Abfertigungscontainer, die Pkw-Abstellplätze und der Amtsplatz errichtet.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Gesetzesnummer
10005893
Dokumentnummer
NOR12064675
alte Dokumentnummer
N4199436035J
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