Artikel 2
Die Zone für die tschechischen Bediensteten umfaßt
- die Glöckelberger Bezirksstraße von der gemeinsamen Grenze Richtung Österreich auf einer Länge von 115 m;
- die beiden, im Erdgeschoß an der Nordseite des Dienstgebäudes Lichtenberg Nr. 79 gelegenen Räume und die sanitären Anlagen;
- die Verbindungswege.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Gesetzesnummer
10005838
Dokumentnummer
NOR12064246
alte Dokumentnummer
N4199312997A
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