vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 2 Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 3

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2006

ARTIKEL 2

(1) Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft werden bei der Einfuhr nach Libanon die in Anhang 2 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.

(2) Sofern in Anhang 2 dieses Protokolls nicht anderes bestimmt ist, gilt für den Abbau der in Absatz 1 genannten Zölle und Abgaben der Zeitplan in Artikel 9 Absatz 1 dieses Abkommens.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)