Artikel 28 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 28

Beide Seiten begrüßen die Teilnahme von Experten und Beobachtern des eigenen Vertragsstaates an Festspielen und internationalen Musikwettbewerben, insbesondere

in Österreich:

  1. Wiener Festwochen
  2. Bregenzer Festspiele
  3. Carinthischer Sommer
  4. Chopin Festival in der Karthause Gaming,
  1. in Polen:
  1. Internationales Festival der zeitgenössischen Musik “Warschauer Herbst"
  2. Internationales Festival der Oratorien- und Kantatenmusik “Vratislavia Cantans"
  3. III. Internationaler Gesangswettbewerb St. Moniuszko Warschau (1. bis 11. 10. 1998)
  4. Internationaler Dirigentenwettbewerb Grzegorz Fitelberg Katowice (1999)

Beide Seiten werden sich bemühen, Experten und Beobachter im Ausmaß von jeweils 60 Personentagen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens auszutauschen.

Schlagworte

Oratorienmusik

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038305

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