Artikel 27 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 27

Beide Seiten begrüßen die bestehende direkte Zusammenarbeit zwischen österreichischen und polnischen Theatern und ermutigen zu ihrer Fortführung und ihrem Ausbau.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038304

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