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Artikel 26Diplomaten und Konsularbeamte DBA – USA – EStG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1998

Artikel 26
Diplomaten und Konsularbeamte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.

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