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Artikel 26 Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.10.2000

Artikel 26

Beitritt

Dieses Übereinkommen steht allen Staaten zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2018

Gesetzesnummer

20000956

Dokumentnummer

NOR40012248

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