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ARTIKEL 26 Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.3.1974

ARTIKEL 26

Tiere dürfen nicht auf offenem Deck transportiert werden, es sei denn, in ausreichend gesicherten Behältnissen oder in festen Aufbauten, die von der zuständigen Behörde genehmigt sind und ausreichenden Schutz vor der See und vor Witterungseinflüssen bieten.

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2018

Gesetzesnummer

10010360

Dokumentnummer

NOR12131896

alte Dokumentnummer

N8197339800L

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