Artikel 26 Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2018

zum Außerkrafttreten vgl. Art. 25

Artikel 26

Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – Verfassungsdienst hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20010549

Dokumentnummer

NOR40211556

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