Artikel 25 Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Artikel 25

Inkrafttreten

Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die letzte Notifikation eintrifft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg über den Abschluss der dafür erforderlichen innerstaatlichen Verfahren unterrichtet haben.

Geschehen zu Lustenau/Widnau, am 17. Mai 2024, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2025

Gesetzesnummer

20012895

Dokumentnummer

NOR40269546

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