Artikel 25 Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2018

Artikel 25

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung gilt für die Kindergartenjahre 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2021/22. Die Vereinbarung tritt zwischen Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die vorzulegenden Berichte für das Kindergartenjahr 2021/22 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20010549

Dokumentnummer

NOR40211555

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