Artikel 24
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem der Vertragsstaaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Kündigung tritt sechs Monate nach Einlangen der Notifikation beim anderen Vertragsstaat in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
10009479
Dokumentnummer
NOR12120546
alte Dokumentnummer
N7197857826L
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