Artikel 21
Nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird dieses Übereinkommen auf Antrag des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.
ZU URKUND DESSEN haben die unterfertigten, hiezu gehörig bevollmächtigten Vertreter dieses Übereinkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Paris am 21. Dezember 1979 in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt wird. Eine beglaubigte Abschrift wird allen in den Artikeln 15 und 16 bezeichneten Staaten und den Vereinten Nationen zugesandt.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022
Gesetzesnummer
10009610
Dokumentnummer
NOR12121837
alte Dokumentnummer
N7198613799A
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