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Artikel 21 Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1986

Artikel 21

Nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird dieses Übereinkommen auf Antrag des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.

ZU URKUND DESSEN haben die unterfertigten, hiezu gehörig bevollmächtigten Vertreter dieses Übereinkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Paris am 21. Dezember 1979 in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt wird. Eine beglaubigte Abschrift wird allen in den Artikeln 15 und 16 bezeichneten Staaten und den Vereinten Nationen zugesandt.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022

Gesetzesnummer

10009610

Dokumentnummer

NOR12121837

alte Dokumentnummer

N7198613799A

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