Artikel 21
Beide Seiten ermutigen die weitere Intensivierung von Schulkontakten sowie die Teilnahme von Kinder- und Jugendkünstlergruppen an Veranstaltungen im jeweils anderen Land. Die österreichische Seite informiert, daß sie jährlich ein Kontingent an Freiplätzen zur Vergabe an polnischen Kandidat/Innen im Rahmen der Aktion “Europas Jugend lernt Wien kennen" zur Verfügung stellt. Mit der Auswahl der Kandidaten wird das Österreichische Kulturinstitut Warschau betraut.
Schlagworte
Kindergruppe
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
20002406
Dokumentnummer
NOR40038298
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