Artikel 21 – Erfüllung
Auf seiner ersten Tagung prüft und billigt das Lenkungsorgan kooperative und wirksame Verfahren und operationelle Mechanismen, um die Erfüllung dieses Vertrags zu fördern und Fragen der Nichterfüllung zu behandeln. Diese Verfahren und Mechanismen schließen die Überwachung und das Angebot von Beratung oder Unterstützung insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer ein. Das Angebot kann gegebenenfalls auch Rechtsberatung und Rechtshilfe umfassen.
Schlagworte
Entwicklungsland
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
20004820
Dokumentnummer
NOR40079768
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