vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 21 – Erfüllung Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.2.2006

Artikel 21 – Erfüllung

Auf seiner ersten Tagung prüft und billigt das Lenkungsorgan kooperative und wirksame Verfahren und operationelle Mechanismen, um die Erfüllung dieses Vertrags zu fördern und Fragen der Nichterfüllung zu behandeln. Diese Verfahren und Mechanismen schließen die Überwachung und das Angebot von Beratung oder Unterstützung insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer ein. Das Angebot kann gegebenenfalls auch Rechtsberatung und Rechtshilfe umfassen.

Schlagworte

Entwicklungsland

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

20004820

Dokumentnummer

NOR40079768

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte