Artikel 20 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2002

Artikel 20

Beide Seite begrüßen die erfolgreiche Kooperation zwischen der Österreichischen und der Polnischen UNESCO-Kommission und ermutigen zu einer weiteren Intensivierung der Beziehungen.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2023

Gesetzesnummer

20002407

Dokumentnummer

NOR40038366

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