Artikel 20 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 20

Beide Seiten begrüßen die rege Tätigkeit auf dem Gebiet der LehrerInnenfortbildung auf nationaler und auf regionaler Ebene, sowohl für LehrerInnen des allgemeinbildenden als auch des berufsbildenden Schulwesens, und ermutigen zur weiteren Intensivierung dieser Kooperation.

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird in diesem Zusammenhang im Rahmen der DaF-Fortbildungsseminare auch in Hinkunft jährlich ein Kontingent an Stipendienplätzen für polnische GermanistInnen und DeutschlehrerInnen zur Verfügung stellen. Diese sprach- und landeskundlichen Seminare dauern in der Regel zwei Wochen. Die Kosten der Anreise nach Österreich sind von der entsendenden Seite aufzubringen.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038297

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