ARTIKEL 201
Annäherung der Zollvorschriften
Die schrittweise Annäherung an das Zollrecht der Union und bestimmte Teile des Völkerrechts wird nach Anhang XXVI vorgenommen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Annäherung der Zollvorschriften
Die schrittweise Annäherung an das Zollrecht der Union und bestimmte Teile des Völkerrechts wird nach Anhang XXVI vorgenommen.
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