Artikel 1
Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien 1 (BGBl. III Nr. 178/1998, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 82/2007) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.
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1 Die Vereinbarung wird auch in den Anlagen (siehe Anlage 1) veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019
Gesetzesnummer
20005897
Dokumentnummer
NOR40100288
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