Artikel 1 Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2006

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien 1) (BGBl. III Nr. 178/1998, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 91/2005) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

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1) Die Vereinbarung wird auch in den Anlagen (siehe Anlage 1) veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2019

Gesetzesnummer

20004833

Dokumentnummer

NOR40079896

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