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Artikel 1 Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.1.1927

Artikel 1

Zufolge der am 15. April 1926 abgegebenen Erklärung erachtet sich der Freistaat Irland durch das Berner internationale Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519 aus dem Jahre 1921), dem das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland bereits seit dem 28. Dezember 1908 angehört, für gebunden.

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