Artikel 1
Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG wird die Planung eines möglichst viergleisigen Ausbaues im Abschnitt St. Pölten–Wels des Streckenabschnittes St. Pölten–Attnang/Puchheim übertragen. Die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG hat diese Planungsaufgabe nach den in der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 19. Juli 1989 über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG, BGBl. Nr. 405/1989, enthaltenen Grundsätze für die Planungen zu erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2026
Gesetzesnummer
10007316
Dokumentnummer
NOR12079384
alte Dokumentnummer
N5199316857L
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