Artikel 1 Übertragung einer weiteren Planungsaufgabe (St. Pölten–Wels) an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG

Alte FassungIn Kraft seit 05.8.1993

Artikel 1

Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG wird die Planung eines möglichst viergleisigen Ausbaues im Abschnitt St. Pölten–Wels des Streckenabschnittes St. Pölten–Attnang/Puchheim übertragen. Die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG hat diese Planungsaufgabe nach den in der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 19. Juli 1989 über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG, BGBl. Nr. 405/1989, enthaltenen Grundsätze für die Planungen zu erfüllen.

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2026

Gesetzesnummer

10007316

Dokumentnummer

NOR12079384

alte Dokumentnummer

N5199316857L

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