Artikel 1 Straßenverlauf der B 143 Hausruck Straße

Alte FassungIn Kraft seit 06.5.1995

Artikel 1

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 143 Hausruck Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck wie folgt

bestimmt:

Die B 143 Hausruck Straße wird von km 53,758 (Kreuzung Bahnhofstraße - Gmundner Straße) bis km 55,163 (neu) (Kreuzung Bahnhofstraße - Linzer Straße B 1) auf die bestehende Bahnhofstraße umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (Gmundner Straße) von km 53,758 bis km 54,791 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Vöcklabruck aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 5 000 zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012461

Dokumentnummer

NOR12155720

alte Dokumentnummer

N9199526076L

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