Artikel 1
- 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 3 Südost Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Zu- und Abfahrtsstraße („Zubringer Wulkaprodersdorf'') der Anschlußstelle Wulkaprodersdorf beginnt bei km 0,20 an dem bereits bestehenden Zubringer zum Knoten Eisenstadt, überführt anschließend die B 50 Burgenland Straße und die Bahnlinie der ÖBB Abzweigung Parndorf Ort-Wulkaprodersdorf, umfährt Wulkaprodersdorf und bindet bei km 3,245 in die B 16 Ödenburger Straße bei deren km 46,492 (neu) ein.
- 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 16 Ödenburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 46,343 (alt/neu) und bindet nach der Einbindung des „Zubringers Wulkaprodersdorf'' bei km 46,516 (alt)/km 46,541 (neu) wieder in den Bestand ein.
- 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wulkaprodersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1 091 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
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