Verfassungsbestimmung Für die Republik Slowenien wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt, vgl. BGBl. Nr. 714/1993. Da es zu den übrigen Nachfolgestaaten keine Grenzen zur Republik Österreich gibt, wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
1. Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, StGBl. Nr. 303/1920. 2. Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955. 3. Notenwechsel vom 20. Oktober 1979/3. März 1980 zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderation Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die Abschnitte I und IV der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen, BGBl. Nr. 288/1981.
ABSCHNITT I
Verlauf der Staatsgrenze
Artikel 1
(1) Die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien verläuft so, wie sie auf Grund des Artikels 27 Punkt 3 und 4 und der Artikel 29, 30 und 35 des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 von einem Grenzregelungsausschuß in den Jahren 1920 bis 1923 festgelegt und durch Artikel 5 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 nach dem Stand vom 1. Jänner 1938 bestätigt worden ist. In der Grenzstrecke der Mur ist jedoch die Staatsgrenze durch die am 25. November 1962 gegebene Mittellinie des Wasserlaufes endgültig bestimmt.
(2) Die gesamte Staatsgrenze wurde in den Jahren 1958 bis 1961 von der auf Grund des Übereinkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 19. März 1958, betreffend die Erneuerung, den Schutz und die Instandhaltung der Grenzsteine und der sonstigen Grenzzeichen an der österreichisch-jugoslawischen Staatsgrenze, gebildeten Gemischten Kommission neu vermarkt.
1. Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, StGBl. Nr. 303/1920.
2. Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955.
3. Notenwechsel vom 20. Oktober 1979/3. März 1980 zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderation Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die Abschnitte I und IV der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen, BGBl. Nr. 288/1981.
Schlagworte
Vermarkung
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022
Gesetzesnummer
10000415
Dokumentnummer
NOR12006558
alte Dokumentnummer
N1196612454P
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