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ARTIKEL 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.1977

ARTIKEL 1

Guatemaltekische Staatsangehörige, die im Besitze eines gültigen guatemaltekischen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen.

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