Artikel 1
Die in der Republik Kolumbien wohnhaften österreichischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren für die Erteilung des Wiedereinreisesichtvermerkes befreit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die in der Republik Kolumbien wohnhaften österreichischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren für die Erteilung des Wiedereinreisesichtvermerkes befreit.
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