Artikel 1
Ministry of External Affairs,
24 East Race Course,
Kingston,
Jamaica
25. August 1970
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung von Jamaica zur Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Jamaica und Österreich bereit ist, mit der österreichischen Bundesregierung ein Abkommen über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht folgenden Inhalts zu schließen:
- 1. Jamaicanische und österreichische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort 90 Tage aufhalten.
- 2. Jamaicanische und österreichische Staatsbürger, die in der Absicht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder zu einem 90 Tage übersteigenden Aufenthalt in das Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen, sind verpflichtet, vor einer solchen Einreise einen Sichtvermerk einzuholen.
- 3. Die Bestimmungen dieses Abkommens befreien die jamaicanischen und österreichischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die österreichischen und jamaicanischen Gesetze und Vorschriften, betreffend die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, zu beachten.
- 4. Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen, die er als unerwünscht betrachtet oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise oder den Aufenthalt in seinem Gebiet zu verweigern.
- 5. Jeder Vertragsstaat wird Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses auf sein Gebiet zurücknehmen, selbst wenn deren Staatsangehörigkeit bestritten werden sollte.
- 6. Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens, mit Ausnahme des Artikels 5, vorübergehend auszusetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege bekanntzugeben.
- 7. Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer dreimonatigen Frist aufkündigen.
Falls die vorstehenden Vorschläge die Zustimmung der österreichischen Bundesregierung finden, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz dazu, ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsstaaten in dieser Angelegenheit bilden, welches am 90. Tag nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung
meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
H. L. Shearer
Ministerpräsident und Minister für
Auswärtige Angelegenheiten
Seiner Exzellenz
Dr. Peter Müller,
Österreichischer Botschafter,
Caracas,
Venezuela
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Caracas, am 25. August 1970
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 25. August 1970 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: Es folgt der Text der Note)
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung den vorstehenden Vorschlägen zustimmt und sohin die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote dazu ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen in dieser Angelegenheit bilden, welches am 90. Tag nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen
Hochachtung.
Dr. Peter Müller
Österreichischer Botschafter
Seiner Exzellenz
Hugh L. Shearer
Prime Minister and Minister
of External Affairs,
24 East Race Course,
Kingston,
Jamaica
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
