(Übersetzung)
NORTH ATLANTIC TREATY
ORGANIZATION
Generalsekretär
SG/95/907
Sehr geehrter Herr Botschafter!
In Beantwortung der Einladung zur Partnerschaft für den Frieden, die von den Staatsoberhäuptern und Regierungsschefs (Anm.: richtig: Regierungschefs) der Mitgliedsstaaten der Organisation des Nordatlantikvertrages, die in Brüssel am 10. und 11. Jänner 1994 an der Tagung des Nordatlantikvertrages teilgenommen haben, herausgegeben und unterzeichnet wurde, hat Bundesminister Dr. Alois Mock die Einladung zur Partnerschaft für den Frieden angenommen und am 10. Februar 1995 das Rahmendokument für die Partnerschaft für den Frieden unterzeichnet.
In Anbetracht dessen, daß Österreich ein Partnerstaat in der Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist und zugestimmt hat, Konsultationen in politischen und Sicherheitsangelegenheiten zu führen und die politische und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa auszuweiten und zu intensivieren; als Folge davon zieht eine effektive diesbezügliche Zusammenarbeit den Austausch von vertraulichen bzw. besonders zu behandelnden Informationen nach sich.
Um diese Zwecke zu erfüllen, habe ich die Ehre, im Namen der Organisation über den Nordatlantikvertrag die folgenden Sicherheitsvorkehrungen(-regelungen) vorzuschlagen, die im Falle Ihrer Zustimmung für Österreich und die NATO verbindlich werden:
3. Das Sicherheitsbüro der NATO (NOS), unter der Leitung und im Namen des Generalsekretärs und des Vorsitzenden des militärischen Komitees, die im Namen und unter der Autorität des Nordatlantikrates und des militärischen Komitees der NATO handeln, ist für die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz klassifizierter Informationen, die im Rahmen der PfP-Zusammenarbeit ausgetauscht werden, verantwortlich.
4. Die österreichische Regierung wird das NOS über die mit Sicherheitsfragen betraute Dienststelle mit ähnlichem innerstaatlichen Aufgabenbereich informieren. Zwischen der NATO und der österreichischen Regierung werden gesonderte administrative Vereinbarungen ausgearbeitet werden, die sich unter anderem mit den Standards des gegenseitigen Sicherheitsschutzes für die auszutauschenden Informationen und der Verbindung zwischen der NOS und der österreichischen mit Sicherheitsfragen betrauten Dienststelle befassen sollen.
5. Vor dem Austausch jeglicher klassifizierter Informationen zwischen der NATO und der österreichischen Regierung haben die verantwortlichen Sicherheitsstellen gegenseitig zu ihrer Zufriedenheit festzustellen, daß die jeweilige Empfängerpartei bereit ist, die Informationen, die sie erhält, so zu schützen, wie dies vom Urheber verlangt wird.
Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um Eurer Exzellenz meine Empfehlungen zu entbieten.
Hochachtungsvoll
Javier SOLANA
Seine Exzellenz
Erich HOCHLEITNER
Botschafter
Österreichische Botschaft
1050 Brüssel
(Übersetzung)
DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER
Sehr geehrter Herr Generalsekretär!
Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 20. Dezember 1995, mit welchem Eure Exzellenz die Sicherheitsvorkehrungen(-regelungen) vorgeschlagen hat, um die effektive Zusammenarbeit zwischen Österreich und der NATO zu verwirklichen, welche den Austausch von vertraulichen bzw. besonders zu behandelnden Informationen nach sich zieht, welches wie folgt lautet:
„In Beantwortung der Einladung ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... wie dies vom Urheber verlangt wird.“
Ich beehre mich zur Information der Organisation für den Nordatlantikvertrag festzustellen, daß ich dem Vorschlag Ihrer Exzellenz im Einverständnis darüber zustimmen kann, daß die österreichischen Gesetze eine ausreichende Grundlage für die Maßnahmen bieten, die zur Befriedigung der Sicherheitserfordernisse gemäß diesem Abkommen erforderlich sind.
Hochachtungsvoll
Artikel 1
Erich HOCHLEITNER
Seine Exzellenz
Javier SOLANA
Generalsekretär der NATO
1110 Brüssel
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