Artikel 1
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates haben die Föderierten Staaten von Mikronesien am 19. September 1995 ihre Beitrittsurkunde zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 277/1994) hinterlegt.
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