Artikel 1
Zuständige Behörden
Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:
- Für die österreichische Bundesregierung
Das Bundeministerium für Inneres
Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
- Für die Regierung Georgiens
Das Innenministerium von Georgien
Abteilung Grenzpolizei
Referat internationale Beziehungen
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)