Artikel 1
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Irland dem Abkommen zur Regelung des Walfischfanges, BGBl. Nr. 55/1936, beigetreten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Irland dem Abkommen zur Regelung des Walfischfanges, BGBl. Nr. 55/1936, beigetreten.
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