Artikel 1 Privatschule – Wiener Jeschiwah – Fachschule für jüdische Sozialberufe des Israelitischen Tempel- und Schulvereins Machsike Hadass“

Alte FassungIn Kraft seit 29.7.1992

Artikel 1

Die erste Stufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Wiener Jeschiwah – Fachschule für jüdische Sozialberufe des Israelitischen Tempel- und Schulvereins Machsike Hadass“ wird als zur Erfüllung des neunten Jahres der allgemeinen Schulpflicht geeignet anerkannt.

Schlagworte

Tempelverein

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009827

Dokumentnummer

NOR12124052

alte Dokumentnummer

N7199221556J

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