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Artikel 1 österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.9.2009

Artikel 1

Gegenstand des Abkommens

(1) Dieses Abkommen regelt die Ein- und Ausreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr – im folgenden Mitglieder der Streitkräfte genannt – einschließlich des zivilen Gefolges auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats.

(2) Bei der Anwendung dieses Abkommens gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats, soweit nicht dieses Abkommen etwas anderes bestimmt.

(3) Auf Fragen, die durch dieses Abkommen nicht geregelt sind, finden die Bestimmungen des

PfP-Truppenstatuts Anwendung.

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