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Artikel 1 Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.1975

(Übersetzung)

Artikel 1

PREMIERMINISTER

SUVA, FIDSCHI

2. Juni 1972

Sehr geehrter Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihre Aufmerksamkeit auf die Note der Regierung von Fidschi an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 10. Oktober 1970 zu lenken, wonach die Regierung Fidschis grundsätzlich anerkenne, daß auf Verträgen beruhende Rechte und Pflichten der früheren Regierung von Fidschi, für die das Vereinigte Königreich verantwortlich war, von Fidschi nach seiner Unabhängigkeit kraft Völkergewohnheitsrechts übernommen wurden, daß es aber, zumal manche Verträge kraft Völkergewohnheitsrechts mit der Unabhängigkeit Fidschis außer Kraft getreten sein könnten, wesentlich erscheine, daß jeder Vertrag einer rechtlichen Prüfung unterzogen werde.

Die Regierung von Fidschi hat das am 31. März 1931 in London unterzeichnete Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich über Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen und den am 28. Juni 1951 in Wien gefertigten Notenwechsel bezüglich der weiteren Anwendbarkeit des Abkommens vom 31. März 1931 geprüft.

Ich beehre mich, Sie davon zu unterrichten, daß es der Wunsch der Regierung von Fidschi ist, das angeführte Abkommen samt Notenwechsel weiterhin zur Regelung der darin behandelten Angelegenheiten zwischen unseren beiden Ländern in Geltung zu belassen. Wenn dies Ihrer Regierung annehmbar erscheint, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die betreffende Antwort Ihrer Regierung und diese Note von unseren beiden Regierungen als ein Vertrag in diesem Sinnen angesehen werden, der 60 Tage nach dem Tag in Kraft tritt, an dem die beiden Regierungen einander mitteilen, daß die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten nach dem jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren erfüllt sind.

Ihr ergebener

K. K. T. Mara m. p.

Premierminister und Minister

für Auswärtige Angelegenheiten

An den Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Österreichische Regierung

Wien

(Übersetzung)

Wien, am 19. März 1973

Sehr geehrter Herr Premierminister!

Ich beehre mich, auf Ihre Note vom 2. Juni 1972 Bezug zu nehmen, welche folgendermaßen lautet:

(Anm.: Wortlaut wie oben)

Die Republik Österreich ist mit dem angeführten Vorschlag Fidschis einverstanden. Dementsprechend stellen die Note Fidschis und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen den beiden Staaten dar.

Ich bitte Sie, die Versicherung meiner besonderen Hochachtung entgegenzunehmen.

Kirchschläger m. p.

An den Premierminister und Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Suva, Fidschi

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