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Artikel 1 Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.5.1933

Artikel 1

Gemäß Artikel 14a des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 hat Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien vom 12. April 1933, die Anwendung dieses Abkommens auf Südrhodesien ausgedehnt.

Die Erweiterung des Geltungsbereiches tritt gemäß Artikel 14b des Abkommens mit 12. Mai 1933 in Kraft.

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