Artikel 1
— PREISTARIF
Preis ohne
A. Salz Umsatzsteuer
für 1 Tonne
Schilling
1. Speisesalz
a) zur Abgabe in Packungen mit einem Inhalt bis zu
1 000 Gramm ................................... 6 810,-
b) zur Abgabe in anderer Form .................... 5 510,-
2. Viehsalz ......................................... 2 050,-
3. Gewerbesalz ...................................... 1 700,-
4. Streusalz (Auftausalz) ........................... 1 700,-
Die Streusalzpreise ermäßigen sich für Bezüge in den Monaten April
und Mai um 5%, in den Monaten Juni und Juli um 3% und in den Monaten
August und September um 1%.
Preis ohne
B. Sole Umsatzsteuer
für 1 Kubikmeter
Schilling
5. Sole
a) für konzessionierte Badeanstalten ............. 90,-
b) für beliebige Verwendungszwecke ............... 1 140,-
Zu allen angeführten Preisen kommt die Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz.
Die unter Z 1 bis 4 angeführten Preise gelten für unverpacktes, nicht besonders behandeltes Salz frachtfrei Bestimmungsstation nach den Frachtsätzen der Österreichischen Bundesbahnen für 20 Tonnen des zu liefernden Salzes. Die unter Z 5 angeführten Preise gelten für Sole ohne Gebinde ab Werk.
Kosten, welche in den angeführten Preisen nicht inbegriffen sind, und Kosten für Sonderleistungen sind nach den Verkaufs- und Lieferbedingungen der Österreichischen Salinen Aktiengesellschaft dem Käufer anzurechnen. Kosten für die Jodierung von Speisesalz und die Denaturierung von Viehsalz, Gewerbesalz und Streusalz dürfen nicht angerechnet werden.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2025
Gesetzesnummer
10004522
Dokumentnummer
NOR12048945
alte Dokumentnummer
N3198711178J
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