Artikel 1
Der folgende von der Katholischen Kirche erlassene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht tritt ab 1. September 1990 schulstufenweise aufsteigend an die Stelle des in Anlage A, Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. Jänner 1975, mit welcher Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 201/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 202/1987, im Unterabschnitt a) (Katholischer Religionsunterricht) bekanntgemachten Lehrplanes:
„a) Katholischer Religionsunterricht Bildungsziele:
Unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Schulen gemäß dem Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern sowie unter Bedachtnahme auf die allgemeinen Bildungsziele in den Lehrplänen der einzelnen Lehrgänge, soll auch der Religionsunterricht vor allem auf die spezielle berufliche Situation der zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ausgerichtet sein. Ausgangspunkt ist das Kulturphänomen „Sport". Dieses gilt es hinsichtlich ethischer, philosophisch-anthropologischer und theologischer Grundlagen zu reflektieren, zu begründen und in seinen Problemen richtungsweisend aufzuarbeiten. Der Religionsunterricht hat ausgehend von einem anthropologischen Grundansatz die theologische Dimension, vor allem in den ethisch-anthropologischen Fragen sowie die Letztbegründung und ganzheitliche Einordnung in den christlichen Lebensentwurf aufzuzeigen und Jesus Christus als Sinnantwort für den Menschen zu verkünden. Der Unterricht soll in besonderer Weise gewissensbildend wirken sowie Erziehung zu Frieden und verantworteter Freizeit sein. Der Religionsunterricht soll darlegen, daß Sport kein Religionsersatz sein kann. In den Unterricht ist daher die zeitgemäße Begründung des Sonntagsgottesdienstes einzubauen. Probleme der Freizeit-, Wochenend- und Sportentwicklung müssen aufgezeigt werden. Die positiven Werte des Sports sind überzeugend herauszuarbeiten und auf Fehlentwicklungen muß aufmerksam gemacht werden. Die Leiblichkeit des Menschen ist biblisch aufzuweisen, zu begründen und zu bewerten.
Didaktische Grundsätze:
Zur Erreichung der Bildungsziele ist es erforderlich, von der Vorbildung und von der konkreten Situation der Schüler auszugehen. Je lebensnäher und erfahrungsbezogener die einzelnen Themen dargeboten werden, um so eher wird eine spätere Umsetzung durch die zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ermöglicht. Eine Reihe von Themen (zB Konfliktregelung und christliches Verzeihen) können in einer offenen und lebensnahen Diskussion vom Bereich des Sports auf andere Lebensbereiche (zB Ehe und Familie) übertragen werden.
Großer Wert muß auf eine entsprechende Motivation, auf interessante Darbietung sowie auf sport(art)spezifische Themen gelegt werden. Nach Möglichkeit soll der Religionslehrer persönliche Erfahrungen im Sport in den Religionsunterricht einbringen. Durch den Einsatz geeigneter Medien, vor allem aus dem Bereich des Sports, soll der Unterricht anschaulich und motivierend gestaltet werden.
Im Hinblick auf das Alter der Auszubildenden sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung anzuwenden.
Die besonderen Ausbildungsformen (Lehrgänge in Kursform mit sehr vielen Unterrichtsstunden) müssen auch im Religionsunterricht berücksichtigt werden. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Entsprechend der unterschiedlichen Dauer (ein bis acht Semester) und der Verschiedenartigkeit der Ausbildungsgänge ist der Lehrstoff des vorhandenen Lehrplanes entsprechend zu kürzen und auszuwählen.
Lehrstoff:
KERNTHEMEN
A. Werterziehung im Sport:
Ehrlichkeit, Selbstbeherrschung, Selbstlosigkeit, verzeihen und sich entschuldigen lernen, Schmerzen und Ungerechtigkeit ertragen lernen, Wahrhaftigkeit beim Spiel, Verstellung und Lüge.
B. Fairneß:
Abriß einer philosophischen Ethik über die Frage von „Gut und Böse": Kant - Kategorischer Imperativ; Thomas v. Aquin - Naturrechtsethik; Neues Testament - Goldene Regel. Die Schwächen europäischer Ethiken aufzeigen (Utilitarismus, Durchschnittsmoral, Erfolgsethik, Hedonismus . . .). Darlegung der ethischen Problematik des reinen „Erfolgssports" anhand des „taktischen Fouls"; Gegenkonzepte gegen Gewaltstrukturen aufzeigen und positive Möglichkeiten, die zum Erfolg führen können, aufzeigen. Bibeltexte (Bergpredigt, Rangstreit der Jünger, vom sinnlosen Reichtum ua.).
C. Hochleistungs- und Berufssport:
Den positiven Sinn ua. am Gleichnis von den Talenten, Grenzen und Unsinn desselben aufzeigen (Gewalt, Egoismus, Haß, unfaire Praktiken, Verzweckung von Menschen für Show und Kommerz).
D. Konflikte im Sport:
Wert-, Normen-, Interessen- und Rollenkonflikte; damit im Zusammenhang der Konflikt zwischen Gottesdienstbesuch und Sportveranstaltungen am Sonntagvormittag (besonders für Jugendliche und Ministranten); richtige und falsche Konfliktlösungsstrategien. Orientierung an Jesus Christus bei Konfliktlösung: Kreuz auf sich nehmen (Grenze von Konfliktlösungen), Gleichnis vom verlorenen Sohn (verzeihen lernen); das Hohelied der Liebe nach Paulus ua. Bibeltexte; am Beispiel „Trainereffekt" eine oftmalig falsche und „billige" Konfliktlösung aufzeigen; der Trainer muß selbst lernen und lehren, vor allem in Kampfsportarten, verzeihen und vergessen können, Ungerechtigkeiten ertragen, sich entschuldigen lernen. Schuld und Vergebung.
E. Weitere Themen:
Profiethik, Schiedsrichterethik, Medienethik, Extremsportarten, Verantwortung für die Gesundheit, Aussagen der christlichen Morallehre und der christlichen Soziallehre.
Erweiterungsthemen:
Doping, ethische Bewertung des Boxsports, Kinderhochleistungssport, Sport und Umwelt (Respekt und Verantwortung für die Schöpfung); Leibfeindlichkeit des Christentums? Gewissen, Sünde und Schuld, das Böse, Erlösung und Umkehr, Menschenwürde und Menschenrechte, ethische Strukturprobleme der Geschlechter ua.``
Schlagworte
Freizeitentwicklung, Wochenendentwicklung, Wertkonflikt,
Normenkonflikt, Interessenkonflikt
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10009716
Dokumentnummer
NOR12122903
alte Dokumentnummer
N7199011185H
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