Artikel 1
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde von der Neuapostolischen Kirche in Österreich erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
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