Artikel 1
Das am 27. November 1978 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik (BGBl. Nr. 44/1979) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.
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