Artikel 1
Gegenstand des Abkommens
Gegenstand dieses Abkommens ist der Bau und die Instandhaltung einer Grenzbrücke über den Steinbach, nachfolgend als „Brücke“ bezeichnet, die auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der Loferer Ersatzstraße B 312, auf deutschem Hoheitsgebiet im Zuge der Bundesstraße B 21 liegt.
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