Artikel 1.
Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen “Republik Österreich". Die Republik Österreich übernimmt jedoch – unbeschadet der im Staatsvertrage von St. Germain auferlegten Verpflichtungen – keinerlei Rechtsnachfolge nach dem ehemaligen Staate Österreich, das ist den “im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern".
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025
Gesetzesnummer
10000034
Dokumentnummer
NOR12000664
alte Dokumentnummer
N1191910224Q
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