Artikel 1
Ein zweiter Absatz folgenden Wortlautes wird Artikel 13 angefügt:
“Dieser Artikel findet auch auf die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Gesellschaften Anwendung."
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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“Dieser Artikel findet auch auf die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Gesellschaften Anwendung."
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