Artikel 1
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2000 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 2 050 Schilling.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
20000275
Dokumentnummer
NOR40002455
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