Artikel 1
Gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, wird kundgemacht, daß die folgende Einrichtung eine gesamtösterreichische Einrichtung im Sinne der genannten Bestimmung ist:
„IKEB - Institutionen katholischer Erwachsenenbildung".
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025
Gesetzesnummer
10009502
Dokumentnummer
NOR40007061
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