Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für
das Finanzjahr 1988 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-
Haushalt haushalt haushalt
Millionen Schilling
Ausgaben ....... 517 583,261 76 098,796 593 682,057
Einnahmen ...... 446 484,216 147 197,841 593 682,057
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Abgang ......... 71 099,045 - -
Überschuß ...... - 71 099,045 -
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1988 an Mehreinnahmen und Ausgabenersparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Art. IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2018
Gesetzesnummer
10004554
Dokumentnummer
NOR12049472
alte Dokumentnummer
N3198810286E
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