Artikel 1 BFG 2016

Alte FassungIn Kraft seit 09.6.2016

Artikel 1

Bewilligung

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2016 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine Geldfluss aus

Gebarung der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen: 76.452,211 87.962,689

Einzahlungen: 71.827,847 92.587,053

Nettofinanzierungsbedarf: 4.624,364

Finanzierungsüberschuss: 4,624,364

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2016 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.

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