Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1994 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-
Haushalt haushalt haushalt
(Beträge in Millionen Schilling)
Ausgaben: 709.311,363 158.066,987 867.378,350
Einnahmen: 628.610,619 238.767,731 867.378,350
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Abgang: 80.700,744 - -
Überschuß: - 80.700,744 -
Der Abgang das allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1994 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1966, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018
Gesetzesnummer
10004894
Dokumentnummer
NOR12053543
alte Dokumentnummer
N3199433031J
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