Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1989 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-
Haushalt haushalt haushalt
Millionen Schilling
Ausgaben... 527 980,346 70 225,852 598 206,198
Einnahmen.. 461 853,911 136 352,287 598 206,198
-----------------------------------------------------
Abgang..... 66 126,435 - -
Überschuß.. - 66 126,435 -
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1989 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Art. IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
1. Anlage nicht darstellbar
2. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 596/1989
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2018
Gesetzesnummer
10004616
Dokumentnummer
NOR12050533
alte Dokumentnummer
N3198910985A
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)