Artikel 1
Der Rektor der Universität Wien hat Absolventen des an der Technischen Universität Wien durchgeführten Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement nach Besuch von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 48 Semesterwochenstunden nach einer Studiendauer von vier Semestern und erfolgreicher Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte/r Immobilienfachberater/in“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10009736
Dokumentnummer
NOR12123170
alte Dokumentnummer
N7199012786J
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